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Unkosten und Honorare

Unsere Honorare werden je nach Umfang der zu erbringenden Leistung und je nach Schwierigkeitsgrad der Akte bzw. deren Dringlichkeit pro Stunde oder nach Streitwert individuell vereinbart.

Dies geschieht entsprechend der Regeln der französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammern beim ersten Gesprächstermin bzw. in schriftlicher Bestätigung nach demselben.

  • Die Bürounkosten aus dem Anlegen und der Konservierung der Akte variieren je nach Umfang einmalig zwischen 75,00 € und 150,00 €.
  • Pro Korrespondenz bzw. E-Mail werden 10,00 € berechnet.
  • Einschreiben zu 18,00 €.
  • Fotokopien zu 0,50 € pro Seite.
  • Farbkopien zu 1,00 €.
  • Daktylographierte Seiten zu 15,00 €/ DIN A4-Seite.
  • Telefon und Fax 10% der Korrespondenzkosten (dieser Anteil kann jedoch bei vielen Auslandsgesprächen/Akten angepasst werden).
  • Im Falle häufiger Fortbewegung werden 1,00 € pro Kilometer berechnet.
  • Pro Buchung in der Buchführung – Banküberweisung 1,00 €.
  • Die Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherunkosten sowie andere Unkosten (beispielsweise vereidigte Übersetzungen) werden nach Beleg berechnet.

Die vorgenannten Kosten und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 21%.

Die vorstehenden Angaben können bei entsprechender Grundlage einer Anpassung unterzogen werden.

Die Vorschuss- bzw. Zwischenrechnungen werden regelmäßig erstellt und sind zahlbar spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum, wobei im Einzelfall auch andere Zahlungsfristen auf der entsprechenden Vorschuss- bzw. Zwischenabrechnung angegeben werden kann.

Der Mandant gibt sein Einverständnis dazu, dass der Rechtsanwalt vom erhaltenen Drittgeld die Beträge einbehalten darf, die notwendig sind um Vorschüsse oder Honorarrechnungen zu bezahlen. Der Mandant wird hierüber informiert.

Im Streitfall ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar und die Gerichte des Bezirks Eupen sind zuständig, wobei sich die GmbH Rechtsanwaltskanzlei RINGS & PARTNER jedoch das Recht vorbehält, den Mandanten an dessen Wohnsitz vor das zuständige Gericht zu laden.

Haftung

Die Kanzlei verfügt über den üblichen Haftpflichtversicherungsvertrag, welchen die französischen und deutschsprachigen Anwaltskammern Belgiens mit der Versicherungsgesellschaft ETHIAS abgeschlossen hat. Die maximale Haftung beläuft sich auf 2.500.000 € je Schadensfall. Weiter gehende Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn, dass hierüber eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.